Bundesinvestitionsprogramm 2017 – 2020
Für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt standen dem Land Brandenburg aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ für die Jahre 2017 – 2020 rund 32 Millionen Euro zur Verfügung (genau: 32.367.096 Euro). Die entsprechenden Maßnahmen laufen noch.
Die Förderrichtlinie wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) umgesetzt. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden vollständig mit Maßnahmen bewilligt. Die Investitionen sind bis zum 30. Juni 2023 vollständig abzuschließen. Die Mittel können noch bis zum 31. Dezember 2023 abgerufen werden. Die Verwendungsnachweise müssen bis 30. Juni 2024 eingereicht werden.
Fragen zur Richtlinie beantwortet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB unter 0331 – 660 615 29.
- Kindertagesstättengesetz (KitaG)
- Richtlinie des MBJS zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017 – 2020 im Land Brandenburg (U6-Ausbau-Richtlinie 2017 – 2020) vom 4. Juli 2017
- Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vom 23. Juni 2017